Besonderheiten

Unser Gelände umfasst ca. 1,75 Quadratkilometer, auf dem sich gegenwärtig 299 Parzellen befinden. Bisher wächst die Anzahl der Parzellen, da noch einige übergroße, teilbare Flächen vorhanden sind.
Die Kleingärten befinden sich auf einem Trinkwasserschutzgebiet mit den Schutzzonen II und III A.
Das hat Vor- und Nachteile.
Zunächst kommt uns entgegen, selber Brunnenbohrungen vornehmen zu können und Wassergeld zu sparen. Hinzu kommt, dass man möglicherweise länger Bestandsschutz vor verkehrs- und städtebaulichen Maßnahmen hat und so von Lärm verschont bleibt.

Vorteilhaft ist weiterhin, dass der angrenzende „Biesenhorster Sand“, ein von NABU betreutes Naturgebiet, erhalten bleiben soll. Hier handelt es sich um ein Relikt von Trockenrasengesellschaften mit einer erstaunlichen Pflanzen- und Tierartenfülle, die auf dem Übungsgelände der ehemals stationierten Sowjetarmee größtenteils erhalten blieb.

Nachteilig für die Pächter in Trinkwasserschutzzonen ist es, Abwassergruben für jegliche durch menschliche Tätigkeit anfallenden Brauch - und Abwasser mit Ausscheidungen errichten zu müssen. Wasserleitungen vom Brunnen in den Bungalow sind ohne Abwassergrube nicht denkbar, ja, es kann sogar aus gesundheitlichen Gründen eine Wasseruntersuchung gefordert werden.
Generell müssen alle Pächter in Trinkwasserschutzgebieten die geltenden Verordnungen und gesetzlichen Regelungen beachten und einhalten.
Die Pflanzen sollten nur Komposterde, Naturdünger und gesammeltes Regenwasser erhalten. Starke mineralische Düngung, der Einsatz von Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden, Jauche oder Mist sind nicht erlaubt, da es sich letztlich um den Erdboden verändernde Maßnahmen handelt.
Man sollte sich durchweg auf biologisches Gärtnern einrichten und soviel kompostieren wie es nur möglich ist.

Unser Brunnenwasser ist von guter Qualität  und als Gebrauchswasser zur Gartenbewässerung geeignet. Eisenhaltig wie es ist, erfüllt es aber nicht die Anforderungen für Trinkwasser, so ist es auch nicht erlaubt, es als Trinkwasser zu nutzen. Brunnenbohrungen, unabhängig von der Tiefe, und das Errichten von Abwasseranlagen sind genehmigungspflichtig. Außerdem ist die fertige Eigenwasserversorgungsanlage zu kennzeichnen.

Damit unsere Brunnen sauber bleiben verbietet sich das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen. In der Schutzzone II sind sicherheitshalber flache Auffangbehältnisse unter die Ölwanne der PKWs zu schieben.

Insgesamt gesehen werden die Vorteile letztlich nur unwesentlich durch die ein wenig Mühe machenden Nachteile, geschmälert, denn jeder will in einer intakten Umwelt leben.