Fremdnutzung von Parzellen

Sehr geehrte Gartenfreundinnen, sehr geehrte Gartenfreunde,

aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass eine Weiterverpachtung der von Ihnen gepachteten Parzelle oder eine dauernde Nutzung Ihrer Parzelle durch Dritte rechtlich nicht möglich ist. Es handelt sich in beiden Fällen um eine Fremdbewirtschaftung Ihrer Parzelle, die gemäß Bundeskleingartengesetz die Kündigung Ihres Pachtvertrages durch den Verpächter zur Folge hat.
Falls Sie glauben, dass Ihr Zwischenpächter nach ihrer Kündigung Ihres Pachtvertrages das Grundstück übernehmen kann, so wird das nicht funktionieren, da die Parzellen nach der Bewerberliste des Bezirksverbandes vergeben werden. Die Wartezeiten liegen zurzeit in unserem Bezirk bei bis zu 4 Jahren!
Wenn Sie Ihre Parzelle durch Selbstarbeit vorübergehend nicht kleingärtnerisch bewirtschaften können, sollten Sie bei uns einen Antrag zur zeitlich befristeten Fremdbewirtschaftung stellen. Wir werden den Antrag mit Ihnen beraten und im positiven Fall zur Genehmigung an den Bezirksverband weiterleiten. Am besten nutzen Sie dafür eine unserer Sprechstunden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand