Merkblatt kleingärtnerische Nutzung

Die kleingärtnerische Nutzung ist die Kombination eines nichterwerbsmäßigen Anbaus von Obst, Gemüse und Blumen sowie die Gestaltung und Nutzung des Kleingartens zu Erholungszwecken.
In jedem Kleingarten ist zwingend eine gärtnerische Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf zu betreiben.
Jeder Kleingärtner kann seinen Kleingarten unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Kleinartenpachtvertrages, der Gartenordnung und der geltenden Gesetze nach seinen eigenen Vorstellungen zweckmäßig nutzen und ästhetisch gestalten.
Kriterien der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung als Teil kleingärtnerischer Nutzung sind Beetflächen, Obstbäume/Beerensträucher sowie Flächen, die ausschließlich der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst- und Gemüseanbau als Abgrenzung zu anderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben und mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen.

1. Flächennutzung:

* Auf den Beetflächen sollen angebaut werden:
Ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren, Sommerblumen,
* Zu den Obstbäumen/Beerensträuchern gehören:
Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt,
(wobei bis Halbstamm 10 m², bis Viertelstamm/Spindel 5 m² und je Beerenstrauch 2 m² Nutzfläche anzusetzen sind).
* Zu den kleingärtnerischen Sonderflächen gehören:
Gewächshäuser (genehmigungspflichtig), Frühbeete, Kompostanlagen.
Beetflächen müssen mindestens 10 % der Gartenfläche einnehmen und sind flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten. Sie können teilweise oder ganz in Form von Hochbeeten angelegt sein und dies insbesondere in Abhängigkeit von der Bodenqualität (Schadstoffbelastungen).

2. Artenreiche Pflanzung von Nutz- und Zierpflanzen; dazu zählen:

Pflanzung und Pflege verschiedener Obst- und Straucharten (Erhaltung auch alter Obstsorten, sofern die Bäume tragen und gesund sind).
Pflanzung verschiedener Gemüsearten, auch von Gemüsemischkulturen.
Pflanzen Sie keine hoch wachsenden Laub- und Nadelgehölze; sie sind nicht erlaubt und übertragen (wie z.B. der Wacholder) Krankheiten.
Nutzung der Beete vom Frühjahr bis zum Herbst.

3. Gewinnung nährstoffreicher Komposterde zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit. Dazu zählen auch:

Freie Flächen zu gegebener Zeit mit Gründüngungspflanzen einsäen.
Mullchen von unbedecktem Boden unter Sträuchern (z.B. mit Grassschnitt).
Anlegen von Hügel- und Hochbeeten (dient u.a. der Verrottung von stärkerem Ast- und Zweigmaterial).
Düngung mit Kompost, Stalldung, Kräuterjauche , organischen Düngern (Hornspäne) und Mineraldüngern (z.B. Gesteinsmehle).

4. Anlage eines vielseitigen Kräuterbeetes (z.B. Kräuterspirale).

5. Integrierter Pflanzenschutz

Nistkästen für Vögel an geeigneten Stellen anbringen.
Nisthilfen für Nützlinge schaffen (besonders für Insekten, wie Bienen, Hummeln, Florfliegen u.s.w.).
Pflanzenschutz mit Schere, Gelbtafeln, Leimringen und zulässigen Pflanzenschutzmitteln (keine Pestizide).

6. Sammeln von Regenwasser (so viel wie möglich).

7. Wir schützen heimische Kleintiere und Insekten durch:

Trockenmauern in begrenztem Ausmaß oder Steinhaufen (sind Appartements für Wärme liebende Kleintiere z.B. Eidechsen).
Totholz- oder Reisighaufen an geeigneter Stelle (kein Gerümpel!).
Anlage eines Gartenteiches als Feuchtbiotop (möglichst ohne Fische).

8. Laube oder Sitzplatz mit Kletterpflanzen umranken lassen.

9. Anlegen von Schnitthecken aus möglichst einheimischen Gehölzen (Liguster, Schlehe u.s.w.) als Außenbegrenzung.

10. Anlegen von wasserdurchlässigen Wegen.

Haben Sie Fragen zur Gestaltung oder Bearbeitung Ihres Gartens, dann wenden Sie sich bitte an die Gartenfachberater und / oder den Vorstand. Unsere Gartenfachberater sind Ingrid Kästner (Pz. F 170) und Achim Boehmfeldt (Pz. F 153)

 

Der Vorstand